Zuwendungen nach § 6 Abs. 2 Buchst. b SächsKRG für Strukturmaßnahmen 2025

Der Vollzug erfolgt nach der geltenden VwV Zuwendungen Strukturmaßnahmen SächsKRG.
Für Strukturmaßnahmen können demnach jährlich über den Kulturraum Oberlausitz-Niederschlesien Zuwendungen beim Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus (SMWK) beantragt werden. Zuwendungen können nur von den Trägern von Kultureinrichtung gemäß § 3 Abs. 1 SächsKRG gestellt werden. Srukturmaßnahmen sind Maßnahmen zur nachhaltigen Veränderung von Aufgabenwahrnehmung, Organistations- oder Personalstruktur. Strukturmaßnahmen können Investitionen beinhalten, sofern diese dem Maßnahmeziel nach Satz 2 der VwV dienen. Das mit Strukturmaßnahmen verbundene Ziel ist regelmäßig die Erzielung von Effizienzgewinnen und / oder Hebung von Synergien.

Zuwendungsfähige Ausgaben für Strukturmaßnahmen sind gemäß der VwV
a) Personalausgaben, die zur Durchführung der Strukturmaßnahme notwendig sind, insbesondere Abfindungszahlungen, sofern sie angemessen und tarif- oder einzelvertraglich geschuldet sind;
b) Ausgaben für Rechtsberatung;
c) Ausgaben für sonstige Beratungsleistungen einschließlich Gutachten im Zusammenhang mit der Umsetzung der Strukturmaßnahme;
d) sonstige Sachausgaben zur Umsetzung der Strukturmaßnahme, zum Beispiel Gerichts- und Notarkosten;
e) Ausgaben für die Anschaffung von Grundstücken und Gebäuden einschließlich Beschaffungsnebenkosten;
f) Ausgaben für Baumaßnahmen gemäß DIN 276;
g) Ausgaben für Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände.

Da gemäß Ziffer IV. Pkt. 1.3 der VwV vor Beantragung des Projektes mit dem zuständigen Kulturraum Einvernehmen über Art und Umfang des geplanten Projektes herzustellen ist und der Kulturraum seine Zustimmung zum Projekt schriftlich zu erklären hat, wird um Vorlage des Strukturantrages (auf dem Postweg) beim Kulturraum Oberlausitz-Niederschlesien bis spätestens 15. Juni 2023 gebeten.

Sofern eine finanzielle Beteiligung des Kulturraumes Oberlausitz-Niederschlesien gemäß Ziffer IV. Punkt 6 der VwV aus dem Finanzierungsplan der Strukturmaßnahme hervorgeht, ist dafür parallel ein gesonderter Projektantrag (als Online-Antrag) beim Kulturraum Oberlausitz-Niederschlesien bis zum 15. Juni 2023 zu stellen.

Antragsformular Strukturmittel (Bitte beim Kultursekretariat anfordern)