Das Antragsverfahren 2025 wird für Sie vorbereitet

Die Antragsstellung für die Förderperiode 2025 ist ab KW 18 2024 möglich.
Weitere Informationen werden auf der Kulturraumwebsite veröffentlicht.

Institutionelle Förderung , Projektförderung, Investitionsförderung:

Die Frist zur Beantragung von Fördermitteln für die institutionelle Förderung, Projektförderung und Investitionsförderung ist der 15. Juni eines jeden Jahres für das darauffolgende Jahr.

Die Gewährung von Zuwendungen für Einrichtungen, Projekte und Investitionsmaßnahmen für das Jahr 2025 erfolgt auf der Grundlage der durch den Kulturkonvent beschlossenen Richtlinie des Kulturraumes Oberlausitz-Niederschlesien über die Gewährung von Zuwendungen an kulturelle Einrichtungen und für kulturelle Projekte ab 2024 vom 19. April 2023

Für die Antragstellung verwenden Sie bitte ausschließlich unseren Online-Antrag.