Kulturraumförderung 2026

bis 15. Juni 2025 online beantragen!

Der Kulturraum Oberlausitz-Niederschlesien unterstützt nach Maßgabe des Gesetzes über die Kulturräume in Sachsen (Sächsisches Kulturraumgesetz – SächsKRG) und der Förderrichtlinie des Kulturraumes Oberlausitz-Niederschlesien (FörderRL KR ON vom 19. April 2023) kulturelle Einrichtungen und Maßnahmen von regionaler Bedeutung. 

In diesem Jahr bieten wir Informationsveranstaltungen zu unseren Förderangeboten an. In den digitalen Beratungsformaten am 20. Mai um 14 Uhr und am 22. Mai um 9 Uhr stellen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kulturraumes Oberlausitz-Niederschlesien das Antragsverfahren vor und gehen auf individuelle Fragen ein. Das Angebot richtet sich an Erstantragsteller bzw. bisher nicht geförderte Projektträger, die zur nächsten Antragsfrist einen Förderantrag stellen möchten und an Antragsteller, die bereits in Vorjahren eine Projektförderung durch den Kulturraum erhalten haben. Um Voranmeldung bis zum 18.05.2025 unter kultursekretariat@kreis-gr.de wird gebeten. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website.

Die Antragstellung für das Jahr 2026 erfolgt in elektronischer Form. Zum Online-Antrag und zu den Hinweisen rund um die Antragstellung gelangen Sie über die Internetseite www.kulturraum-on.de

Dies gilt für die Anträge auf institutionelle Förderung, Projektförderung und Anträge auf Investitionsförderung.

Die Antragsfrist für Förderanträge beim Kulturraum Oberlausitz-Niederschlesien für das Haushaltsjahr 2026 endet am 15. Juni 2025.

Das Antrags- und Bewilligungsverfahren für Strukturmaßnahmen einschließlich damit verbundener Personalmaßnahmen richtet sich nach der VwV Zuwendungen Strukturmaßnahmen Sächsisches Kulturraumgesetz. Für die Antragstellung, Mittelabforderung und Abrechnung sind amtliche Formblätter zu verwenden. Diese können beim Kulturraum Oberlausitz-Niederschlesien angefordert werden.

Für die erforderliche finanzielle Beteiligung des Kulturraumes Oberlausitz-Niederschlesien an der Strukturmaßnahme ist ein gesonderter Projektantrag bis zum 15. Juni 2025 in elektronischer Form (Online-Antrag) an den Kulturraum Oberlausitz-Niederschlesien zu stellen.

Bei Fragen zur Kulturraumförderung stehen die Mitarbeiterinnen der Verwaltung des Kulturraumes Oberlausitz-Niederschlesien zur Verfügung (Tel. 03581 663 9400).

Der Kulturraum wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.

Görlitz, 5. Mai 2025