Pressemitteilung 139. Sitzung des Kulturkonventes

Kulturkonvent Oberlausitz-Niederschlesien berät über Leitlinien

Der Kulturkonvent des Kulturraums Oberlausitz-Niederschlesien hat sich am 27. Februar 2026 zu seiner 139. Sitzung im Museum der Westlausitz in Kamenz getroffen. Auf der Tagesordnung stand neben der Beschlussfassung zu laufenden Projekten in Trägerschaft des Kulturraums, wie die Netzwerkstelle Kulturelle Bildung und das Bundesprogramm Aller.Land., die Fortschreibung der Kulturpolitischen Leitlinien.

Die Mitglieder von Kulturkonvent und Kulturbeirat – Kultursachverständige aller geförderten Sparten, die jährlich die Anträge fachlich bewerten - haben sich Mitte Januar zu einer zweitägigen Klausur zurückgezogen, um die zukünftige Förderstrategie des Kulturraums zu beraten. Das Sächsische Kulturraumgesetz schafft den Rahmen, aber die Festlegung der Förderschwerpunkte und des Förderverfahrens liegt in der Hoheit der Kulturräume als kommunale Zweckverbände.
Die Facharbeitsgruppen der einzelnen Kultursparten und der Kulturbeirat hatten während ihrer Sitzungen im letzten Jahr mögliche und notwendige Veränderungen bei der Bewertung der regionalen Bedeutsamkeit – als zentrale Bedingung der Kulturraumförderung - und damit Qualifizierung der geförderten Einrichtungen und Maßnahmen erörtert. Eine Arbeitsgruppe mit Vertretern beider Landkreisverwaltungen und des Kultursekretariats hatte im Vorfeld der Klausur das bisherige Förderverfahren evaluiert. Die Herausforderung, vor der nicht nur der Kulturraum steht, ist schnell umrissen: dynamische Kostensteigerung in allen Kultureinrichtungen, aber keine proportionale Erhöhung der zur Verfügung stehenden Förder- und Haushaltsmittel. Das Sächsische Kulturraumgesetz sieht eine Beteiligung der Sitzgemeinden als Bedingung für die zusätzliche Landesförderung vor. Die Frage der Aufteilung der Lasten zwischen den Kommunen, in denen die jeweilige Einrichtung verortet ist und dem Kulturraum ist eines der Themen, das zu beraten war.
Die in den letzten Jahren durch den Kulturkonvent beschlossenen Förderlisten für Theater, Museen, Bibliotheken, Musikschulen, Soziokulturelle Zentren und Tiergärten wiesen jedes Jahr Kürzungen im Vergleich zu den beantragten Förderhöhen aus. Auch im Bereich der Projektförderung übersteigt das Antragsvolumen bei weitem die finanziellen Möglichkeiten. Neue Initiativen haben geringe Chancen bei der Förderung berücksichtigt zu werden.
Die Fortschreibung der Leitlinien steht im Kontext der geplanten Novellierung des Sächsischen Kulturraumgesetzes durch den Sächsischen Landtag im laufenden Jahr. Die Staatsministerin für Kultur Barbara Klepsch hat unter dem Titel „Zukunft Kulturland Sachsen 2030“ einen Beratungsprozess angestoßen zur Frage, wie die einzigartige Kulturlandschaft angesichts des demografischen Wandels und veränderter finanzieller Rahmenbedingungen erhalten und weiterentwickelt werden kann.
Der Kulturraum Oberlausitz-Niederschlesien bekennt sich zur Vielfalt der Kulturangebote und Träger und möchte die bestehende Systematik der Förderung verteilt auf acht Kultursparten beibehalten. Die Leitlinien charakterisieren die Schwerpunkte in den einzelnen Sparten und beschreiben die Arbeitsweise des Kulturraums. Das Dokument soll bei der nächsten Sitzung des Kulturkonvents Ende April beschlossen werden. Die Beratungen sind also nicht abgeschlossen.

Informationen zur Tagesordnung und den Beschlussvorlagen unter diesem Link.