Arbeitsmaterialien für kulturelle Bildungsprojekte

  • Die Netzwerkstellen für Kulturelle Bildung in Sachsen und weitere Akteurinnen und Akteure haben gemeinsam eine Arbeitshilfe für Kooperationen zwischen den Bereichen Schule und Kultur zusammengestellt und herausgebracht.
     
    „Diese Handreichung will einladen, anregen, ermuntern und begeistern. Sie ist ein Plädoyer für mehr Zusammen­arbeit der Akteurinnen und Akteure in den Bereichen Bildung, Kunst und Kultur. Sie will anstiften zur Kooperation - über Ressortgrenzen hinweg und mit dem Ziel einer multiprofessionellen gemeinsamen Unterstützung und Begleitung junger Menschen in Ihrer Entwicklung. ...
    Kulturelle Bildung bietet hierfür einen geeigneten Deu­tungsrahmen, denn Kulturelle Bildung ist Weltbildung. Sie steht für Perspektivwechsel, für eine ganzheitliche Bildung in multiprofessionellen Teams, für individuelle Möglichkeiten der Bildungsbegleitung sowie aktive Zugänge und eigenverantwortliche, partizipative und kollaborative Lernmethoden gleichermaßen.
    Kunst und Kultur liefern damit wichtige Impulse und Strategien für den kompetenzorientierten Unterricht in sächsischen Schulen. Ihre Akteur*innen vermitteln in den unterschiedlichsten künstlerischen Prozessen das jeweilige Handwerk. Sie fördern aber auch Begeisterung, Leidenschaft, sinnliche Erlebnisse und können Teilhabe sowie die Entwicklung eines demokratischen Selbstver­ständnisses oder die Partizipation an gesellschaftlichen Prozessen ermöglichen.“  (Zitat aus dem Vorwort)
     
    Die Handreichung finden Sie hier als PDF zum Download. Printexemplare können Sie bei der Netzwerkstelle Kulturelle Bildung Kulturraum Oberlausitz-Niederschlesien, Livia Knebel, E-Mail: kulturellebildung@kreis-gr.de oder Tel. 03581 6639412 anfragen. 
  • Leitfaden „Kultur macht stark“ in Sachsen
    Programmgrundlagen, Fördermöglichkeiten, Ansprechpersonen

    Die knapp 80-seitige Broschüre fasst die Grundlagen des Bundesförderprogramms „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ kurz zusammen und gibt Anregungen für die Ausgestaltung kultureller Bildungsangebote in Sachsen.

    Der Leitfaden

    • stellt übersichtlich und kompakt die Fördermöglichkeiten der 29 Programmpartner im Einzelnen vor,
    • gibt wichtige Hinweise zum Antragsprozedere und
    • stellt Ansprechpartner und Strukturen der Kulturellen Bildung in Sachsen vor.

    Damit ist er ein informativer Ratgeber für sächsische Projektakteure der Kultur-, Bildungs-, Jugend- und Sozialarbeit mit Projektideen der Kulturellen Bildung für Kinder und Jugendliche. Herausgeber des Leitfadens ist die Servicestelle „Kultur macht stark“ Sachsen. Sie berät landesweit rund um das Förderprogramm und vernetzt Projekt-Akteure.

    Hier finden Sie den Leitfaden als PDF-Download

  • Prävention und Kindeswohl

    Mit diesem Schutzkonzept unterstützt die Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ) als Dachverband für Kulturelle Bildung in Deutschland das Praxisfeld der Kulturellen Bildung in seinem Einsatz gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen. 

    Das dachverbandliche Schutzkonzept können Akteur*innen in der kulturellen Kinder- und Jugendbildung nutzen, um eigene Schutzkonzepte für ihre Praxis zu erarbeiten und umzusetzen bzw. zu überprüfen und zu überarbeiten. Schutzkonzepte identifizieren Risiken in der eigenen Organisation und legen Maßnahmen fest, um diese zu verringern. Dazu gehört etwa, für klare Zuständigkeiten und Beschwerdewege zu sorgen, Fachkräfte zu befähigen, Missbrauch zu erkennen, sowie die Mitsprache und die Widerständigkeit von Kindern und Jugendlichen zu fördern. Zentral ist zudem ein Handlungsleitfaden für den richtigen Umgang mit Verdachtsfällen.  

    Das vorliegende Schutzkonzept umfasst:

    • das Leitbild „Prävention und Kindeswohl“ der BKJ,
    • Erläuterungen und einen Fragenkatalog zur Durchführung einer Risikoanalyse,
    • Maßnahmen zur Prävention von sexualisierter Gewalt,
    • Maßnahmen zur Intervention bei Verdachtsfällen oder bei vorliegender sexualisierter Gewalt,
    • Maßnahmen zur Aufarbeitung und ggf. Rehabilitation nach einem Vor- oder Verdachtsfall.