Das Antragsverfahren 2025 wird für Sie vorbereitet.

Die Antragsstellung ist voraussichtlich ab KW 18 2024 möglich.

Der Kulturraum Oberlausitz-Niederschlesien unterstützt nach Maßgabe des Gesetzes über die Kulturräume in Sachsen (Sächsisches Kulturraumgesetz – SächsKRG) kulturelle Einrichtungen und Maßnahmen von regionaler Bedeutung.

Die Antragsfrist für Förderanträge beim Kulturraum Oberlausitz-Niederschlesien, c/o Landratsamt Görlitz, Bahnhofstraße 24, 02826 Görlitz, für das Haushaltsjahr 2025 endet am 15. Juni 2024. Dies gilt für die Anträge auf institutionelle Förderung, Projektförderung und Anträge auf Investitionsförderung.

Die Antragstellung für das Jahr 2025 erfolgt in elektronischer Form. Zum Online-Antrag gelangen Sie über den Menüpunkt "Förderung". Hinweise zur Antragstellung und weitere Formulare für die Antragstellung finden Sie im Downloadbereich.