Kulturraumförderung 2025 bis 15. Juni 2024 online beantragen!

Anträge auf institutionelle Förderung, Projektförderung und Anträge auf Investitionsförderung

Der Kulturraum Oberlausitz-Niederschlesien unterstützt nach Maßgabe des Gesetzes über die Kulturräume in Sachsen (Sächsisches Kulturraumgesetz – SächsKRG) kulturelle Einrichtungen und Maßnahmen von regionaler Bedeutung.

Die Antragsfrist für Förderanträge beim Kulturraum Oberlausitz-Niederschlesien, c/o Landratsamt Görlitz, Lunitz 10, 02826 Görlitz, für das Haushaltsjahr 2025 endet am 15. Juni 2024

Zuwendungen für Strukturmaßnahmen

Das Antrags- und Bewilligungsverfahren für Strukturmaßnahmen einschließlich damit verbundener Personalmaßnahmen richtet sich nach der VwV Zuwendungen Strukturmaßnahmen Sächsisches Kulturraumgesetz. Für die Antragstellung, Mittelabforderung und Abrechnung sind amtliche Formblätter zu verwenden. Diese können beim Kulturraum Oberlausitz-Niederschlesien angefordert werden. 
Für die erforderliche finanzielle Beteiligung des Kulturraumes Oberlausitz-Niederschlesien an der Strukturmaßnahme ist ein gesonderter Projektantrag bis zum 15. Juni 2024 in elektronischer Form (Online-Antrag) an den Kulturraum Oberlausitz-Niederschlesien zu stellen.

Bei Fragen zur Kulturraumförderung stehen die Mitarbeiter/innen der Verwaltung des Kulturraumes Oberlausitz-Niederschlesien zur Verfügung (Tel. 03581 663 9400).

Görlitz, 30. April 2024

Die Antragstellung für das Jahr 2025 erfolgt ausschließlich in elektronischer Form. Zum Online-Antrag gelangen Sie über den Menüpunkt "Förderung". Hinweise zur Antragstellung und weitere Formulare für die Antragstellung finden Sie im Downloadbereich.